Heilpraktiker und Heilpraktinerinnen können Psychotherapie anbieten, ganz ohne Studium. Was müssen sie stattdessen vorweisen und wie sicher ist das für Patienten und Patientinnen?
Psychosen, Angststörungen, eine bipolare Störung: Die Gründe, warum Menschen eine Psychotherapie benötigen, sind vielfältig. Die Zahl der psychisch Kranken hat in den letzten Jahren immer weiter zugenommen. Die Leute sind gestresst, kommen aus dem Gleichgewicht, werden krank.
Psychotherapie: keine Medizin zweiter Klasse
Es ist allerdings auch kein Geheimnis, dass es viel zu wenige Kassensitze für Psychotherapeuten und -therapeutinnen gibt. Das bedeutet, dass nicht alle ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten auch über die Krankenkassen abrechnen können. Und die, die das können, haben lange Wartelisten. Patienten und Patientinnen warten bis zu eineinhalb Jahren auf einen dauerhaften Therapieplatz.
Es ist deswegen auch nicht überraschend, dass Betroffene nach Alternativen suchen. Wer die Therapie nicht privat zahlen kann, landet nicht selten bei einem Heilpraktiker oder einer Heilpraktikerin für Psychotherapie. Das Problem dabei ist, dass diese Menschen in der Regel kein Studium haben, keine Therapie-Ausbildung, kein Fachwissen. Sie müssen einzig und allein eine relativ simple Prüfung ablegen, Erfahrungen mit Patientinnen und Patienten müssen sie nicht nachweisen.
Aber würde man sich von jemandem operieren lassen, der nicht gelernt hat, wie man den Brustkorb öffnet oder einen Tumor entfernt? Natürlich nicht. Warum also sollten andere Voraussetzungen für die Psychotherapie gelten? Darüber spricht Natalie Grams-Nobmann dieses Mal mit Sabine Maur. Die Psychologische Psychotherapeutin war schon mal im Podcast zu Gast und erklärt in dieser Folge, wo die Probleme mit Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern in der Psychotherapie liegen.