Elias

Ein Wagenrad. Ein Korb mit Blumen. Eine Milchkanne. Und ein Herz, zusammengebunden aus trockenem Holz. Liebevolle Deko, drapiert um eine Zinkwanne, in der der kleine Elias sitzt. Das Foto entstand im April 2023 – und ist das letzte, das der Oma des Jungen geblieben ist. 13 Monate nach dem Foto ist Elias tot.

Drei Sachverständige, aber keine Zeugen geladen
Das Geschworenengericht unter dem Vorsitz von Richter Andreas Mair hatte sich beim Prozess mit drei Gutachten zu befassen: Zwei gerichtsmedizinische Sachverständige sprachen im Schwurgerichtssaal, zudem hat die bekannte Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner ihre Expertise eingebracht. Zeugen wurden dagegen nicht geladen.

Eltern wähnten „Dämon“ in Bub
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Innsbruck wurde das Kind über Monate hinweg auf grausamste Weise misshandelt. Die Eltern sollen den Buben vom Familienleben ausgeschlossen, weggesperrt, gefesselt, geschlagen und gedemütigt haben. Teilweise sei er stundenlang nackt eingesperrt gewesen – ohne Licht, ohne Hilfe, ohne Essen.

Die Anklage sprach von einem gezielten Vorgehen: Ziel sei es gewesen, das Kind „möglichst qualvoll zu töten“. Die Eltern sollen ihre Taten sogar in Chats besprochen und mit Fotos und Videos dokumentiert haben.

Besonders verstörend: Die Mutter gab bei Einvernahmen an, in dem Kind habe ein „Dämon“ gewohnt. Dieser sei für die finanziellen Probleme der Familie verantwortlich gewesen. Ein gerichtspsychiatrisches Gutachten attestierte beiden Eltern zwar eine Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Zügen, dennoch gelten sie als zurechnungsfähig.

Elias wog nur noch 7 Kilogramm
Der Vater zeigte nach seiner Festnahme Reue, hatte aber zuvor offenbar versucht, das Verschwinden des Kindes zu verschleiern. Die Großeltern seien mit Ausreden abgespeist worden, während die verbliebenen Geschwister sie weiterhin besucht haben. Vor seinem Tod wog das Kind bei einer Körperlänge von 94 Zentimetern lediglich sieben Kilogramm. 

  • Beim Prozess wurden schauderhafte Details zu den Höllenqualen, die Elias durchstehen musste, preisgegeben. Sowohl der Vater als auch die Mutter bekannten sich in allen Anklagepunkten schuldig.
  • Der Todestag: Elias verstarb in den Nachtstunden des 19. Mai 2024. „Laut den Ermittlungsergebnissen erlag er alleine in Dunkelheit und unbekleidet den Qualen“, so die Staatsanwaltschaft
  • Drama wird zu Mordfall: Rasch rückten die Eltern – beide 27 Jahre alt – ins Visier der Ermittler. Sie wurden folglich festgenommen und sitzen seither in der Innsbrucker Justizanstalt in Untersuchungshaft.
  • Protokoll des Schreckens: Im November 2025 erhob die Innsbrucker Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Eltern – wegen Quälens, Freiheitsentziehung und Mord!
  • Prozess, Urteil: Drei Sachverständige – darunter Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner – wurden gehört, Zeugen waren keine geladen. Gegen 13 Uhr zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Den Eltern droht lebenslange Haft.

Mutter und Vater sollen Elias unbekleidet auf dem Lattenrost ohne Matratze schlafen und ihn gezielt unterernährt haben lassen sowie ihn auch unzureichend mit Flüssigkeit versorgt haben.

Laut Staatsanwaltschaft sollen die Eltern Elias mit einem Kochlöffel geschlagen, ihn an Händen und Füßen mit Kabelbindern gefesselt und ihm dabei teilweise die Augen verbunden haben.

„Sie haben ihn auch zusätzlich an den Armaturen des Waschbeckens im WC angebunden und bei völliger Dunkelheit über Stunden eingesperrt.“

Laut Anklage hätten die Eltern den Dreijährigen im Badezimmer an der Halterung der Dusche aufgehängt, mit eiskaltem oder sehr heißem Wasser abgeduscht und noch dazu seinen Mund mit Klebeband abgeklebt, um sein Schreien zu unterbinden.

„Allmählich haben sie ihm keine Kleidung mehr angezogen, ihn nackt oder nur mit einer Windel bekleidet in einer Schublade eingeschlossen und dort teilweise eine Woche durchgehend 22 Stunden am Tag in seinen eigenen Exkrementen ausharren lassen.“

Elias war eines von vier Kindern der zwei Angeklagten. Er hatte eine Zwillingsschwester, eine fünfjährige und eine zweijährige Schwester. Die Familie lebte laut Mordanklage in finanziell angespannter Lage, sehr zurückgezogen und pflegte nur wenig Kontakt zu den Eltern des angeklagten Vaters.

Flucht in mystische Schein- und Fantasiewelt
Doch das Protokoll des Schreckens geht weiter:

  • Wegen der schwierigen Lebenssituation flüchteten sich die Eltern offenbar in eine konstruierte, mystische Schein- bzw. Fantasiewelt, wonach ein Dämon, der im Körper des kleinen Buben steckte, für ihre missliche Lage verantwortlich sei und das Schicksal der Familie steuern würde. Dieser Dämon müsse geschwächt und vernichtet werden. Die Justiz gehe davon aus, dass sich die Eltern damit ein Ventil schufen, um sich abzureagieren und ihre sadistische Neigung ausleben zu können.
  • „In WhatsApp-Chats und E-Mails haben sich die Angeklagten über die Misshandlungen ausgetauscht und sich gegenseitig darin bestärkt, dass der Bub vernichtet werden muss. Die Eltern haben die Qualen des Dreijährigen teils gefilmt und mit einer Überwachungskamera live mitverfolgt.“

Warum hat von den Horrorszenarien nie jemand erfahren? Der Sprecher: „Damit die Eltern des Vaters keinen Verdacht schöpfen, was mit ihrem Enkelsohn passiert, besuchte der Vater mit den drei Geschwistern des Buben die väterlichen Großeltern nach wie vor und tischte ihnen über Nachfrage nach dem Verbleib des Buben Ausreden auf.“

Der Prozess ist zu Ende

Um 14.25 Uhr gilt der Prozess laut dem vorsitzenden Richter als beendet. Die beiden Angeklagten werden von Justizwache-Beamten abgeführt. Der Saal lehrt sich nun. 

Lebenslange Haftstrafen

Das heißt konkret: Lebenslange Haft für beide Angeklagten. Zudem wird die Mutter von Elias in ein forensisch-therapeutischen Zentrum eingeleifert. Richter Andreas Mair begründet nun das Urteil ausführlich. „Es kam nur eine lebenslange Haft in Frage“, stellte er klar. Das Urteil ist „nicht rechtskräftig“. Die Anwälte haben Bedenkzeit erbeten.

So sieht das Urteil aus

Die Geschworenen verkünden ihr Urteil. Bei den Hauptfragen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 haben acht mit „schuldig“ und keiner mit „nicht schuldig“ gestimmt.

Und nun ist der Saal offen

Alle Anwesenden haben ihre Plätze eingenommen, auch die Geschworenen befinden sich mittlerweile im Saal. Auch die beiden Angeklagten sitzen wieder auf ihren Plätzen. Einzig: Die Richter unter dem Vorsitz von Andreas Mair fehlen noch.

„Bitte sehen Sie davon ab“

Auch der Verteidiger der Mutter von Elias, Oliver Mathis, ruft in seinem Schlussplädoyer in Erinnerung, dass sich seine Mandantin „geständig“ zeige. Und dann spricht er nochmals über persönliche Details – wie etwa „die ungewollten Schwangerschaften“ sowie die gegebene „Persönlichkeitsspaltung“. Und dann zählt er ebenfalls die Milderungsgründe auf. „Bitte sehen Sie von einer lebenslangen Haft für meine Mandantin ab“, sagt Mathis zum Schluss.

Zum Glück gibt es bei belastenden Situationen Wahrsagerinnen.

Ein Dämon namens „Dorothea“
„Es“, „Dorothea“ oder „die Alte“ nannte das Paar (beide 27 Jahre) den Dämon, den sie im Körper ihres Kindes wähnten und der besiegt werden müsse. „Kein Wahn und keine Krankheit“, betonte die erfahrene Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner. Die Eltern hätten schlichtweg ein Ventil gesucht, um ihren Chaos-Alltag mit drei weiteren kleinen Töchtern und finanziellen Problemen zu ertragen und kein eigenes Verschulden daran anerkennen zu müssen.

„Komplexer wird es bei der Höhe der Strafe“

Von „grausamen, schrecklichen Details“ spricht auch Matthias Holzmann, Verteidiger des Vaters von Elias. „Sie richten nicht ausschließlich über die Taten, sondern auch über die Menschen, die dahinterstehen“, sagt der Verteidiger. Und er betont: „Mein Mandant bekennt sich schuldig, hier ist es einfach. Komplexer wird es bei der Höhe der Strafe.“ Im Zuge dessen zählt Holzmann die gegebenen Milderungsgründe auf – etwa seine „Reue“, die „spezielle Familiendynamik“, die „persönlichen Defizite“. Und dann wird er klar: „Ich ersuche Sie, von einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe abzusehen.“

Höchststrafe gefordert

Pezzei spricht erneut von einer „kaltblütigen Vorgehensweise“. Daher fordert sie für beide Angeklagten die Höchststrafe – also lebenslänglich, plus eine Einlieferung der Mutter von Elias in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. „Ich bin mir sicher, dass Sie wissen, was zu tun ist“, betonte die Staatsanwältin in Richtung der Geschworenen.

„So etwas Grausames noch nie verhandelt“

„So etwas Grausames haben wir in diesem Sprengel noch nie verhandelt – auch österreichweit nicht“, betont die Staatsanwältin.

„An rund 150 Tagen hätten die Angeklagten die Möglichkeit gehabt, das zu unterbinden. Doch das haben sie schlichtweg nicht gemacht“.

Staatsanwältin Verena Pezzei

„Damit müssen wir leben“

Staatsanwältin Verena Pezzei erhebt sich. „Das Ärgste haben Sie nun hinter sich“, sagt sie in Richtung der Geschworenen. „Das, was passiert ist, ist unfassbar. Man hat keine Erklärung dafür. Die Angeklagten wollten sich dazu heute nicht äußern, damit müssen wir leben“, sagt Pezzei. Man habe hier nicht nur ein verhungertes Kind, „sondern ein über Monate lang zu Tode gequältes Kind“.   

Mit starrem Blick auf den Boden

Während all dieser Schilderungen sitzen die beiden Angeklagten im Saal – mit starrem Blick auf den Boden. Sie bewegen sich kaum, sie werfen sich auch keinerlei Blicke zu. Die Din A4-Blätter, die sie sich am Anfang noch vor das Gesicht gehalten haben, halten sie nun in der Hand. 

Die angeklagten Eltern am Beginn des Prozesses.

Das Schreien ist im Saal zu hören

Diese vielen schrecklichen Details gehen an den Geschworenen nicht spurlos vorbei. Bei so manch einem kullern Tränen die Wangen hinunter. Nun werden ihnen auch Videoaufnahmen gezeigt. Das Schreien des kleinen Elias ist im gesamten Schwurgerichtssaal zu hören. Zu sehen ist etwa, wie die Zweitangeklagte ihren Sohn anspuckt. Die Betroffenheit ist auch den Besuchern anzusehen.

Ein ganz klarer Unterschied

Es gäbe einen klaren Unterschied zwischen der Mutter und dem Vater von Elias. „Der Angeklagte hat diese Geschichte nicht konstruiert“, betont Kastner, „er hat zwar ausgeprägte Störungen, aber nicht in diesem Ausmaß wie seine Frau“. Damit ist Kastner mit ihren Ausführungen am Ende.

Der angeklagte Vater.

„Auch er wusste immer, was richtig und falsch war“

Auch der Angeklagte habe sich somit klar an diesem fünfmonatigen Elend beteiligt. „Zum Tod von Elias hat er sich nicht geäußert, das ist sein gutes Recht. Er hat aber das Bild einer vernachlässigenden Mutter gezeichnet, das wieder steht jedoch in Diskrepanz zu Briefen und Chatverläufen. Darin hat er immer wieder beteuert, dass er sie so liebe“, gibt Kastner preis. Und: „Auch der Angeklagte hat immer gewusst, was richtig und falsch ist. Er war und ist nicht krank. Er hat ebenfalls sein Umfeld angelogen. Und er hat Defizite im Hinblick auf Empathie und Einfühlungsvermögen.“ Ein Beispiel: Auf die Frage „Wie haben sich Ihre anderen Kinder beim Anblick von Elias gefühlt?“ lautete seine Antwort: „Das weiß ich nicht.“  

„Er ist bereitwillig darauf eingestiegen“

Schleichend kamen Probleme dazu. „Die zweite Schwangerschaft war für ihn ein Schock – auch dass es Zwillinge werden“, betont Kastner. Über seine Frau habe er unter anderem gesagt, „dass sie die gemeinsamen Kinder vernachlässigt habe“. Und als seine Frau mit dem „Märchen“ dahergekommen sei, „ist er bereitwillig darauf eingestiegen“. Der Angeklagte habe sich „aktiv“ an den Handlungen beteiligt. „Er hat durchaus Gefallen an der Inszenierung gefunden“, ist Kastner überzeugt.

„Überbehütetes Verhalten“

Nun widmet sich die Gerichtspsychiaterin dem Vater von Elias. „Auffallend ist das überbehütete Verhalten seiner Mutter ihm gegenüber“, sagt Kastner, „sie hat ihren Sohn nicht reifen lassen“. Ein Beispiel: Die Mutter habe ihren Sohn sogar noch mit 12 Jahren in die Schule gebracht. „Nach Abschluss der Schule hat sich der Angeklagte gestattet, sich keinen Beruf zu suchen.“ Dann lernte er seine Frau kennen, sie zogen zusammen. „Mehr oder weniger hat er dann emotional die eine – seine Mutter – gegen die andere – seine Freundin – ausgetauscht“, so Kastner. 

Grundlagen für Einweisung liegen vor

Kastner fasst zusammen: „Die Angeklagte war stets zurechnungsfähig. Die Grundlagen für eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum liegen klar vor.“  

Die angeklagte Mutter.

Sadistische Neigung liegt vor

Die Persönlichkeitsstruktur der Angeklagten sei „auffällig“. „Es finden sich etwa Persönlichkeitskomponenten mit sadistischen Anteilen. Allein die Fähigkeit, das alles fast ein halbes Jahr durchzuziehen, weist darauf hin, dass unter anderem Defizite in der Empathiefähigkeit vorliegen. Es geht ständig um sie selbst – darum, dass sich die Welt für sie so zusammenreimt, wie es ihr gefällt“, analysiert Kastner. Sie spricht von einer „Störung der Persönlichkeitsstruktur“ – heißt: „Sie ist so sadistisch, sie ist so empathielos.“

Klare Schlussfolgerung

„Beide Angeklagte haben alles daran gesetzt, ihr bösartiges Märchen vor allen Außenstehenden zu verbergen. Sie sind nicht zu den Eltern gegangen und haben gesagt, dass wir jetzt wissen, dass ein Zauberer schuld an allem sei. Bei jedem Besuch hat die Angeklagte eine Ausrede parat gehabt, warum der Sohn nicht mit dabei war“, sagt Kastner. Und dann folgte eine wichtige Schlussfolgerung: „Die Angeklagte ist auch NICHT wahnkrank, denn sonst hätte sie sich ihrem Umfeld gegenüber anders verhalten!“ 

Erkrankung? „Nein, sie ist völlig gesund!“

„Bei ihrem Sohn Elias konnte sie sich dann abreagieren, die negativen Gefühle hinauslassen und sich vor allem mächtig fühlen – was im echten Leben ja schon lange nicht mehr der Fall war“, sagt Kastner. Das Kind sei in der Folge nur mehr als „Sache“ gesehen worden. „,Es‘ – also der Bub – war der Sündenbock für alles, was schiefgelaufen ist.“ Und Kastner ganz klar: „Es war alles eine erfundene Geschichte, die von der Angeklagten in die Welt gesetzt wurde.“ Liegt eine Erkrankung vor? „Nein. Die Angeklagte war und ist völlig gesund. Jene Erkrankung, die anzudenken wäre, wäre eine Wahn-Erkrankung“, stellt die Gerichtspsychiaterin klar. Es sei „völlig sinnlos“, mit einem Wahnkranken zu diskutieren.

So entstand dieses „Märchen“

„Die naheliegendste Hilfe in der misslichen Lage wäre die Schwiegermutter gewesen. Aber das war keine Option, denn die Angeklagte stand im direkten Konkurrenzkampf um ihren Ehemann“, betont Kastner. Man habe dann „halbherzige Versuche“ unternommen, sich Hilfe zu holen. „Wegen der finanziellen schwierigen Lage konnten sich die Eltern auch den Kindergarten für die Kinder nicht mehr leisten.“

Fakt laut Kastner: „Die Angeklagte war unzufrieden mit ihrem Leben, die Kinder waren für sie eine Belastung, sie konnte keine emotionale Bindung zu ihnen aufbauen.“ Und Kastner weiter: „In dieser Situation entstand dann das Märchen. Eine Zauberin ist schuld daran, dass alles aus dem Ruder läuft. Man konstruiert sich irgendein Narrativ, anhand dessen man sich alles erklärbar macht.“ 

Das war der „absolute Super-GAU“

„Sie sei nicht als Mama gemacht“, dieser Satz sei laut Kastner seitens der Angeklagten immer wieder gekommen. Die vierte Schwangerschaft sei dann der „absolute Super-GAU“ gewesen. „Diese Überforderung konnte sie sich jedoch nie eingestehen“, attestiert die Gerichtspsychiaterin.

„Keine Bindung zur ersten Tochter“

Die Angeklagte sei schließlich zu ihrem Freund geflüchtet – ihrem späteren Ehemann und Vater von den gemeinsamen vier Kindern. Sie seien zusammengezogen, rasch sei das erste Kind auf die Welt gekommen. „Die Frau sagte, dass sie keine Bindung zur ersten Tochter hatte. Danach kam es zur Zwillings-Schwangerschaft. Die Wohnsituation war nicht mehr tragbar, man ist in eine Miet-Kauf-Wohnung nach Ebbs übersiedelt“, erklärt Kastner. Die Situation sei laut der Mutter von Elias „idyllisch“ gewesen. 

Neuer Freund „bestimmend und übergriffig“

Die Angeklagte habe „mehr Bezug zu ihrem Vater“ gehabt. Schließlich kam es zur Trennung der Eltern. „Die Mutter lernte einen neuen Mann – einen Italiener – kennen, die Kinder wurden aufgeteilt“, sagt Kastner. Die Angeklagte habe zur Mutter ziehen müssen. „Der neue Freund der Mutter war sehr bestimmend und sexuell übergriffig – vor allem ihrer älteren Schwester gegenüber.“ Die Angeklagte selbst sei „mehrfach von dem Mann geschlagen“ worden. Die Mutter habe die Übergriffe nicht geglaubt: „So ist das nun einmal bei den Italienern.“

Gerichtspsychiaterin übernimmt

Nun ist die bekannte Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner am Wort. „Ich habe beide Angeklagte mehrfach untersucht, ich war mehrfach vor Ort“, gibt sie preis. Sie geht zuerst auf die Zweitangeklagte, die Mutter von Elias, ein. „Ihre Biografie ist von Anfang an unvorteilhaft verlaufen“, betont sie, „es gab eine chronische Alkoholerkrankung des Vaters und eine Mutter, die mit insgesamt fünf Kindern reichlich überfordert war. Die Mutter erkrankte, die Großmutter kam ins Haus – sie hat sich folglich ohne emotionale Nähe um die Kinder gekümmert.“

Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner

Organversagen als Todesursache

Wie ist denn das Ausmaß der Unterernährung? Doberentz erklärt nun ausführlich, wie dies festgestellt werden kann. Fakt ist: Es handle sich um eine „schwere Unterernährung“. Und: „Das Verhungern musste über mehrere Wochen bzw. über wenige Monate angedauert haben.“ Das Verhungern sei ein „extremes, qualvolles Leiden“. Doberentz: „Diejenigen, die in diesem Stadion sind, frieren stark. Sie werden immer schwächer, können sich nicht mehr konzentrieren, werden sehr müde. Das Hungergefühl geht irgendwann weg, man wird apathisch – also auch der psychische Verfall tritt ein.“ Die Todesursache ist in diesen Fällen stets ein „Organversagen“.

„Sein Darm war fast leer“

„Des Weiteren zeigte sich, dass der Darm fast leer war“, so die Gerichtsmedizinerin. Auch „Totenflecke“ habe der Junge aufgewiesen. „Zusammenfassend zeigte sich, dass die Organe entwickelt waren – es gab etwa keine Missbildungen. Es lagen auch keine Anzeichen auf Erkrankungen vor. Auf die Organe bezogen war das ein gesunder Junge. Es ergaben sich auch keine Anhaltspunkte für Gewalteinwirkungen. Er wurde auch nicht vergiftet“, schildert die Gerichtsmedizinerin, „das bedeutet: Das Kind ist verhungert und verdurstet“. 

„Man sah jede einzelne Rippe“

Weiter geht‘s mit den Aussagen der zweiten Gutachterin, nämlich Gerichtsmedizinerin Elke Doberentz. „Bereits ohne Obduktion konnten wir auf die Todesursache stoßen“, sagt sie, „nur vom Ansehen haben wir gesehen, dass das Kind verhungert und verdurstet ist“. Und: „Der Junge sah nicht aus wie ein drei Jahre alter Bub. Er hatte eingefallene Wangen, die Haut war faltig, er hatte einen ganz schmalen Hals, die Schlüsselbeine standen hervor, der Bauch war eingefallen und man hat jede einzelne Rippe gesehen. Die Arme und Beine waren ganz schmal und dünn. Und der Junge war ganz stark behaart – mit ganz vielen kleinen dünnen Härchen überall. Er produzierte ein Fell, um sich vor Kälte zu schützen.“ Auch die Organe seien „stark zurückgebildet“ gewesen.

Erste Gutachterin am Wort

Sie erklärt unter anderem, dass sie neun Kabelbinder mit ihrem Team untersucht hat, die in einem Müllkübel sichergestellt werden konnten. „Darauf finden sich Mischspuren – von Elias und seinen Eltern“, sagt sie, „am meisten DNA waren vom Opfer enthalten“. Auch in der Kommode seien Kabelbinder sichergestellt worden. „Hier haben wir ebenfalls DNA von Elias und seiner Mutter festgestellt“, betont sie. 

Kurze persönliche Erklärung des Vaters

Die persönliche Erklärung des Vaters von Elias fällt kurz und knackig aus. In erster Linie hat er sich für seine Taten entschuldigt.

Mutter von Elias sagt nichts

„Meine Mandantin bekennt sich in allen Anklagepunkten schuldig“, sagt Verteidiger Oliver Mathis, „weitere Angaben wird sie nicht machen“.

Persönliche Erklärung angekündigt

Holzmann erwähnt „finanzielle Probleme“ und er spricht von „mentalen Defiziten“. So habe er beispielsweise kein Mitgefühl. Und dann kündigt er an: „Mein Mandant wird sich heute an die Geschworenen mit einer persönlichen Erklärung wenden.“ Und: „Mein Mandant möchte für seine Taten bestraft werden.“

„Mein Mandant bekennt sich schuldig“

Nun spricht der Verteidiger des Angeklagten. „Die Anklage ist richtig, mein Mandant bekennt sich in allen drei Punkten schuldig“, sagt Matthias Holzmann, „die schrecklichen Taten, die er begangen hat, bereut er zutiefst“. Und dann trägt er einige persönliche Details rund um seinen Mandanten vor. „Er ist 27 Jahre alt. Er hat nie wirklich gelernt, auf eigenen Beinen zu stehen. Und er verlässt sich immer auf sein Umfeld“, sagt Holzmann. 

Anwalt Matthias Holzmann.

„Sie haben das jederzeit steuern können“

Beide Angeklagten sind – wie bereits bekannt – geständig. „Wer tut so etwas? Wer ist zu solchen Taten fähig?“, stellt die Staatsanwältin in den Raum, „eines bereits jetzt vorweg: die Gerichtspsychiaterin kam zum Ergebnis, dass beide Angeklagten jederzeit zurechnungsfähig waren – heißt: sie waren jederzeit fähig, das Unrecht dieser Tat einzusehen, sie haben das jederzeit steuern können“. Mit diesen Worten beendet die Staatsanwältin ihr Plädoyer.

125.000 Nachrichten

„Nur die Chats zwischen den beiden Angeklagten haben mehr als 125.000 Nachrichten enthalten“, zeigt die Staatsanwältin auf. Material, das „eindeutig zeige“, wie sie ihren Sohn Elias misshandelt haben.

„Auf den Tod bestens vorbereitet“

„Die Angeklagten waren auf den Tod von Elias bestens vorbereitet. Man hat sich im Vorhinein schon überlegt, wie man sich den Ermittlern gegenüber am besten äußern kann“, betont die Staatsanwältin. So sei der Leichnam angezogen worden, auch eine Matratze sei zurück ins Bett gebracht worden. Der Vater von Elias habe am Todestag seines Sohnes schließlich den Notruf getätigt. „Der Bub habe einfach nichts mehr essen wollen“ –  das habe der Erstangeklagte gegenüber den Ermittlern angegeben.

Die älteste Schwester im Fokus

Die drei Geschwisterkinder, die allesamt fremduntergebracht sind, haben laut Staatsanwältin mitbekommen, dass Elias nichts mehr zu essen bekommen hat. „Die älteste Schwester hat ganz schwer damit zu kämpfen. Sie hat sich ihrem Betreuer anvertraut und ihm geschildert, dass es für sie so unbegreiflich gewesen sei, dass Elias immer eingesperrt worden sei“, sagt Pezzei, und: „Sie habe auch sadistische Maßnahmen an ihrem Bruder durchgeführt – das tue ihr mittlerweile sehr leid, wie sie betonte.“

„Seine Eltern haben sich daran ergötzt“

„Elias wurde entmenschlicht. Seine Eltern haben sich daran ergötzt und ihn wüst beschimpft“, gibt Pezzei preis. Der Bub habe irgendwann begonnen, seine Exkremente in den Mund zu nehmen. „Die Angeklagten haben sich darüber amüsiert.“ Dann trägt die Staatsanwältin weitere Chats zwischen den beiden Angeklagten vor – mit wüstem sexuellem Inhalt.

„Tagelang in Exkrementen ausgeharrt“

Nun spricht die Staatsanwältin von Videoaufnahmen, die zeigen, dass Elias in einem WC eingesperrt worden ist: „Die Angeklagten haben ihren Sohn an den Händen und Füßen mit Kabelbindern gefesselt und an die Armaturen angebunden – und zwar, weil er zuvor an die Tür geschlagen hat, um auf sich aufmerksam zu machen.“ Und weiter: „Überwiegend wurde der Bub mit eiskaltem Wasser abgeduscht, manchmal mit sehr heißem Wasser. Er wurde dafür angebunden.“ Auch sei der Kleine regelmäßig „in eine Schublade“ eingesperrt worden. „Vor dieser Lade haben die Angeklagten ein schweres Mobiliar gestellt, damit er sie nicht öffnen konnte. Der bereits stark abgemagerte Bub musste teilweise tagelang dort in seinen eigenen Exkrementen ausharren“, so Pezzei, „das zeigt Video- und Bildmaterial“.

„Teils tagelang ohne Nahrung“

Elias habe man laut Staatsanwältin „ganz bewusst verhungern und verdursten“ lassen, „teilweise hat das Kind nur mehr eine Scheibe Brot mit Butter und eine genau abgezählte Menge von Wasser erhalten. Teilweise hat er tagelang überhaupt keine Nahrung erhalten“, sagt sie. Dann zitiert sie aus einem weiteren Chatverlauf der Frau an ihren Mann: „Eine Freundin sei zu Besuch gewesen. Er (Anm.: Elias) habe ganz auffällig auf arm und hilflos gemacht.“

„Das Medium hat so viel Böses verdient“

Nun liest Staatsanwältin Verena Pezzei einige grausame Chatprotokolle vor. „Manchmal musst du ihn mit einem Kochlöffel schlagen, heiß und kalt abspritzen, ihn bis auf die Unterhose ausziehen“, schrieb die Angeklagte ihrem Mann und weiter: ,Es‘ (Anm: Elias) darf nicht einfach nur sterben, es muss eine große Strafe sein“. Und: „Das Medium hat so viel Böses verdient.“ Pezzei spricht von einem „vereinbarten gemeinsamen Quälen“ des Kleinen. 

Abertausende Seiten an Chats

„Abertausende Seiten an Chats“ zwischen Mutter und Vater von Elias mussten von den Ermittlern gelesen und verstanden werden. „Das Kind wurde etwa als ,Es‘, ,das Medium‘, ,die Alte‘ oder ,Idiot‘ bezeichnet. Laut der Mutter habe ihnen etwa eine Wahrsagerin dazu geraten, den Dämon zu bekämpfen“, schildert die Staatsanwältin.

Dämon namens „Dorothea“

„Die Angeklagten haben mit ihren vier Kindern zurückgezogen gelebt“, gibt die Staatsanwältin preis. Die Kinder: Zwillinge – Elias und seine Schwester – sowie zwei weitere Mädchen. „Und sie haben sich in eine Scheinwelt zurückgezogen“, betont Pezzei, „laut den Angeklagten gäbe es eine alte Frau Dorothea – ein Dämon. Und dieser stecke im Sohn Elias. Die negative Kraft des Dämons sei abhängig vom körperlichen Zustand des Sohnes“. Heißt: Je besser es Elias körperlich geht, umso stärker ist auch der Dämon.  

Staatsanwältin ist am Wort

Staatsanwältin Verena Pezzei beginnt ihr Plädoyer mit einem Zitat, das die Mutter des verstorbenen Elias geschrieben hat. Zugleich weist sie darauf hin, dass der kleine Tiroler am vergangenen Sonntag seinen 5. Geburtstag gefeiert hätte. „Dieser Fall ist eine absolute Zumutung“, sagt sie. 

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